Unser Erbrecht-Glossar
 

Ausschlagung Erbschaft 

Sie sind Erbe geworden und wissen, dass der Nachlass überschuldet ist? 

Dann schlagen Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von dem Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe aus. 

Hat der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland gelebt oder aber ist der Erblasser im Ausland verstorben, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf 6 Monate.

Zurück zum Glossar

Ausschlagung Erbschaft

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.