Sie sind Erbe geworden und wissen, dass der Nachlass überschuldet ist?
Dann schlagen Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von dem Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe aus.
Hat der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland gelebt oder aber ist der Erblasser im Ausland verstorben, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf 6 Monate.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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