Sie haben ein körperlich und/oder geistig behindertes Kind, welches Leistungen des Sozialamtes in Anspruch nimmt?
Sie wünschen nicht, dass bei Ihrem Todesfall das Sozialamt auf das Erbe des Kindes zurückgreift?
Dann lassen Sie ein Behindertentestament mit all seinen Vorzügen erstellen.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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