Unser Erbrecht-Glossar
 

Dieterle-Klausel

Diese Klausel findet sich überwiegend in den sog. „Geschiedenen-Testamenten“.

In der Regel ist von geschiedenen Ehepartnern nicht gewünscht, dass der jeweils andere über das gemeinsame Kind zu dem Vermögen des jeweils zuerst verstorbenen geschiedenen Ehepartners gelangt. Mithilfe der Dieterle-Klausel lässt sich dies umgehen. 

Zurück zum Glossar

Dieterle-Klausel

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.