Testamentarisch oder aber von Gesetzes wegen kann der Erbe des Erblassers bestimmt werden.
Mehrere Erben (Miterben) bilden eine Erbengemeinschaft.
Der Erbe tritt automatisch in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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