Der Erbschein dient als Legitimationspapier eines jeden Erbens. Mit diesem kann er sich im Rechtsverkehrt als Erbe ausweisen.
Doch nicht immer ist die Beantragung eines Erbscheins erforderlich.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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