Unser Erbrecht-Glossar
 

Erbschein Erbrecht 

Der Erbschein dient als Legitimationspapier eines jeden Erbens. Mit diesem kann er sich im Rechtsverkehrt als Erbe ausweisen. 

Doch nicht immer ist die Beantragung eines Erbscheins erforderlich. 

Zurück zum Glossar

Erbrecht Erbschein

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.