Unser Erbrecht-Glossar
 

Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht

Sie kennen eine Person, der Sie zu 100 % vertrauen und welche Sie einmal vertreten soll, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind? 

Dann erstellen Sie eine möglichst umfassende Generalvollmacht und erteilen diese im besten Fall auch für mehrere Bevollmächtigte je einzeln. Wird die Vollmacht im Rechtsverkehr vorgelegt, kann die dort genannte Person aktiv werden. Die Vollmacht sollte sich dabei auf sämtliche Bereiche erstrecken, die Gesundheitssorge, die finanziellen Sorge, persönliche Angelegenheiten etc.   

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Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

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