Unser Erbrecht-Glossar
 

Geschäftsbesorgungsvertrag Erbrecht

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Während die Vollmachtsurkunde für die Vorlage im Rechtsverkehr umfassend gestaltet sein sollte, können in dem Geschäftsbesorgungsvertrag konkrete Anweisungen und auch Einschränkungen an den Vollmachtnehmer aufgenommen, eine Aufteilung der Aufgabenbereiche unter mehreren genannten Bevollmächtigten getroffen und auch eine eventuell gewünschte Vergütung geregelt werden.    

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Geschäftsbesorgungsvertrag Erbrecht

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