Ein Geschäftsbesorgungsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Während die Vollmachtsurkunde für die Vorlage im Rechtsverkehr umfassend gestaltet sein sollte, können in dem Geschäftsbesorgungsvertrag konkrete Anweisungen und auch Einschränkungen an den Vollmachtnehmer aufgenommen, eine Aufteilung der Aufgabenbereiche unter mehreren genannten Bevollmächtigten getroffen und auch eine eventuell gewünschte Vergütung geregelt werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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