Beim sog. Geschiedenentestament soll verhindert werden, dass der geschiedene Ehepartner über das gemeinsame Kind an Vermögen des anderen Ehepartners gelangt. Durch die Aufnahme passender Regelungen kann dieses Ziel erreicht werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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