Unser Erbrecht-Glossar
 

Geschiedenentestament

Beim sog. Geschiedenentestament soll verhindert werden, dass der geschiedene Ehepartner über das gemeinsame Kind an Vermögen des anderen Ehepartners gelangt. Durch die Aufnahme  passender Regelungen kann dieses Ziel erreicht werden. 

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Geschiedenentestament

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.