Unser Erbrecht-Glossar
 

Gesetzliche / Gewillkürte Erbfolge

Erben können durch ein Testament oder Erbvertrag bestimmt werden. Hier spricht man von der sog. gewillkürten Erbfolge. Diese geht der gesetzlichen Erbfolge stets vor. Wurde aber weder Testament noch Erbvertrag errichtet, regelt das Gesetz, wer Erbe geworden ist. Dabei gilt - mit Ausnahme der Berufung des Ehegatten als Erbe - das sog. Verwandtenerbrecht, mit der Folge, dass grundsätzlich nur Verwandte zu gesetzlichen Erben berufen sein können.  

Zurück zum Glossar

Gesetzliche / Gewillkürte Erbfolge

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.