Unser Erbrecht-Glossar
 

Immobilienübertragungen

Immobilien können bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Hierbei kann sich der Übertragende Nutzungsrechte sowie auch Rückforderungsrechte vorbehalten.  

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Haftung des Erben

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.