Unser Erbrecht-Glossar
 

Kontrollbetreuer

Sie haben Sorge, dass der Bevollmächtigte nicht im Interesse des Vollmachtgebers handelt, der Vollmachtgeber selbst kann aber nicht mehr aktiv werden und die einst erstellte Vollmacht widerrufen? 

Dann regen Sie bei Gericht eine Kontrollbetreuung an. Das Gericht wird prüfen, ob die Voraussetzungen für eine solche gegeben sind und im Bedarfsfall einen Kontrollbetreuer bestellen, der den Bevollmächtigten überwacht.  

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Kontrollbetreuer

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

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