Unser Erbrecht-Glossar
 

Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

Wenn der Nachlass überschuldet ist, haftet der Erbe grundsätzlich auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden des Erblassers. 

Um dies zu verhindern, kann Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Hierdurch wird die Haftung des Erben auf die Haftung mit dem Nachlassvermögen beschränkt.  

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Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz

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