Wenn der Nachlass überschuldet ist, haftet der Erbe grundsätzlich auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden des Erblassers.
Um dies zu verhindern, kann Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt werden. Hierdurch wird die Haftung des Erben auf die Haftung mit dem Nachlassvermögen beschränkt.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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