Unser Erbrecht-Glossar
 

Öffentliches Testament

Bei dem öffentlichen Testament handelt es sich um ein Testament, das von einem Notar erstellt wird. Entweder Sie teilen dem Notar Ihren letzten Willen mündlich mit und dieser errichtet das Testament dann zur Niederschrift oder aber Sie übergeben dem Notar eine Schrift mit der Erklärung, dass diese Ihren letzten Willen enthält. 

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Öffentliches Testament

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

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