In einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche ärztlichen Maßnahmen Sie (nicht) wünschen, wenn Sie sich in einer Situation befinden, sei es durch Krankheit oder durch Unfall, die zum Tode führen wird.
Sie können dann sowohl regeln, dass in diesen Fällen sämtliche ärztliche Maßnahmen unterlassen werden oder aber auch, dass alle möglichen ärztlichen Maßnahmen unternommen werden. Es können ferner Angaben zur Organspende, der gewünschten Bestattung sowie zum Sterbeort gemacht werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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