Unser Erbrecht-Glossar
 

Pflichtteilsergänzungsanspruch / Pflichtteilsanspruch Erbe

Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und der Ehegatte für den Fall, dass diese vom Erblasser enterbt werden. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, zählen auch die Eltern des Erblassers zu den pflichtteilsberechtigten Personen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein auf Geld gerichteter Zahlungsanspruch gegen den Erben und beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. 

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen getätigt, können diese unter Umständen sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen; dies bedeutet, dass die Schenkungen dem Nachlass hinzugerechnet werden, als wären sie nicht erfolgt. 

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Pflichtteilsanspruch Erbe

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