Unser Erbrecht-Glossar
 

Repräsentationsprinzip

Das Repräsentationsprinzip gilt im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge und bedeutet, dass in jedem Stamm derjenige Verwandte, der mit dem Erblasser am nächsten verwandt ist, die nachfolgenden Angehörigen aus diesem Stamm von der Erbfolge ausschließt. Das lebende Kind des Erblassers schließt beispielsweise die eigenen Kinder (Enkel) von der Erbfolge aus. Es vertritt damit den kompletten Stamm. Erst wenn das Kind verstorben ist, treten dessen Kinder an seine Stelle. 

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Repräsentationsprinzip

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