Steuerfreibeträge entstehen alle 10 Jahre neu. Ehegatten haben untereinander einen (Erbschafts-/Schenkungssteuer) Freibetrag in Höhe von 500.000 €, Kinder pro Elternteil einen solchen in Höhe von 400.000 €, Geschwister untereinander nur 20.000 €.
Um die Freibeträge alle 10 Jahre ausnutzen zu können, bieten sich daher lebzeitige Vermögensübertragungen an.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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