Befindet sich im Nachlass eine Immobilie und besteht unter den Miterben keine Einigkeit darüber, was mit dieser geschehen soll, kann jeder Miterbe, der Geld sehen will, die Teilungsversteigerung beantragen zum Zwecke der Gesamterbauseinandersetzung.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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