Unser Erbrecht-Glossar
 

Testament 
(handschriftlich / notariell)

Sie haben genaue Vorstellungen, wer einmal Ihr Erbe sein soll bzw. einzelne Nachlassgegenstände erhalten soll? 

Dann nehmen Sie Ihre Vorsorgeplanung selbst in die Hand und erstellen ein Testament. Dieses kann sowohl handschriftlich als auch notariell erstellt werden. Diese beiden Testamentsformen stehen sich grundsätzlich völlig gleichwertig gegenüber. 

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Testament

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

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