Unser Erbrecht-Glossar
 

Vermächtnis Erbrecht

Infolge eines Vermächtnisses können einzelne Nachlassgegenstände einer Person zugewandt werden, ohne dass diese dabei zwingend Erbe wird. Beschwert mit dem Vermächtnis ist grundsätzlich der Erbe. Das Vermächtnis liefert dem Berechtigten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten. 

Es werden verschiedene Formen des Vermächtnisses unterschieden. So kann beispielsweise dem Erben zusätzlich zu seinem Erbteil ein Vermögensgegenstand als sog Vorausvermächtnis zugewandt werden. Daneben existieren Quotenvermächtnisse, Herausgabevermächtnisse etc.  

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Vermächtnis Erbrecht

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