Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten aus dieser ausscheiden?
Dann kann die Abschichtung der richtige Weg sein: Hierdurch verliert der ausscheidende Miterbe seine Miterbenstellung, er erhält eine Abfindung und dessen Erbteil wächst den übrigen Miterben an.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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