Die 6-wöchige Ausschlagungsfrist ist abgelaufen. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Nachlass doch überschuldet ist und damit bei Annahme der Erbschaft ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses bestand. Nutzen Sie die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme und sagen Sie sich so von dem ungewollten Erbe los.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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