Auflagen finden sich in Testamenten/Erbverträgen. Hiermit ordnet der Erblasser an, dass die mit der Auflage beschwerte Person eine Leistung zu erbringen hat, ein Anspruch für den Begünstigten auf Erfüllung der Auflage besteht dagegen nicht.
Als häufige Auflage wird in Testamenten die Grabpflege des Grabes des Erblassers genannt.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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