Jedem Pflichtteilsberechtigen steht ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu. Dieser Anspruch berechtigt ersteren, ein Verzeichnis vom Erben (handschriftlich/notariell) über den Nachlassbestand zum Todestag des Erblassers zu verlangen und auch eine Wertermittlung zu fordern. Mithilfe des erstellten Verzeichnisses kann der Pflichtteilsanspruch beziffert werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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