Sie möchten regeln, dass Sie für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit eine von Ihnen benannte Person vertritt, welche aber gleichzeitig in gewissem Umfange vom Nachlassgericht kontrolliert wird?
Dann erstellen Sie eine Betreuungsverfügung unter Nennung der von Ihnen gewünschten Betreuungsperson.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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