Wenn Sie das Erbe angenommen haben, erben Sie auch vorhandene Schulden des Erblassers. Für diese haften sie grundsätzlich nicht nur mit dem Nachlassvermögen, sondern auch mit Ihrem privaten Vermögen. Wollen Sie dies vermeiden, muss die Annahme der Erbschaft angefochten oder aber Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz beantragt werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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