Unser Erbrecht-Glossar
 

Letztwillige Verfügung

Testamente und/oder Erbverträge stellen letztwillige Verfügungen von Todes wegen dar. In diesen werden Regelungen für den Zeitpunkt nach dem Tod getroffen, es werden Erben bestimmt, Vermächtnisse angeordnet etc. 

Zurück zum Glossar

Letztwillige Verfügung

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.