Unser Erbrecht-Glossar
 

Letztwillige Verfügung

Testamente und/oder Erbverträge stellen letztwillige Verfügungen von Todes wegen dar. In diesen werden Regelungen für den Zeitpunkt nach dem Tod getroffen, es werden Erben bestimmt, Vermächtnisse angeordnet etc. 

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Letztwillige Verfügung

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

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