Unser Erbrecht-Glossar
 

Nachlassverbindlichkeiten

Vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sind zunächst sämtliche Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu erfüllen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, welche vom Erblasser selbst herrühren, wie noch offene Rechnungen von diesem und als Erblasserschulden bezeichnet werden sowie diejenigen, die aufgrund des Erbfalls entstehen, wie Beerdigungskosten und als Erbfallschulden bezeichnet werden.

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Nachlassverbindlichkeiten

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.