Unser Erbrecht-Glossar
 

Erbe Stiefkinder

Stiefkinder sind leiblichen Kindern bezüglich der erbschaftssteuerlichen Steuerklassen gleichgestellt und genießen mithin ebenso einen Freibetrag in Höhe von 400.000 €. 

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Erbe Stiefkinder

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Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.