Erbrecht für Stiefkinder

Stiefkinder haben in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf die Erbschaft ihrer Stiefeltern, sprich, der Pflichtteil entfällt für sie. Dennoch gibt es Chancen auf einen Nachlass sowie einen hohen Steuerfreibetrag.
 

Was ist ein Stiefkind im Erbrecht? 

Als Stiefkinder werden diejenigen Kinder bezeichnet, die nicht die leiblichen Kinder eines Ehepartner oder Lebenspartners sind. Aufgrund des nicht vorhandenen Verwandtschaftsgrades zu den Stiefeltern sind Stiefkinder von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Erbrecht Stiefkinder

Stiefkinder unterliegen, wie alle anderen Erben, den Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes. Obwohl die Steuersätze variieren können, sind Stiefkinder in der Regel steuerpflichtig, wenn sie als Erben eingesetzt werden. Das heißt, wenn Stiefkinder einen Teil der Erbschaft erhalten, müssen sie normalerweise eine Erbschaftssteuer zahlen - es sei denn, sie fallen unter bestimmte Befreiungsregelungen.

Es gibt verschiedene Freibeträge für Erben, die im Rahmen des Erbschaftssteuergesetzes zur Verfügung stehen und auch für Stiefkinder gelten. Eine dieser Befreiungen gilt für Erben, die direkt mit dem Verstorbenen verwandt sind - einschließlich Ehepartner oder Stiefkinder. Der Freibetrag legt fest, dass jeder nahe Verwandte im Erbfall bis zu einer bestimmten Höhe von der Erbschaftssteuer befreit ist. Für Kinder und Stiefkinder liegt der Steuerfreibetrag bei 400.000 Euro.
 

Erbe im Pflichtteil für Stiefkinder 

Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem Thema "Erbrecht bei Stiefkindern" betrifft den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die vom Gesetz vorgeschriebene Mindesthöhe des Nachlasses oder Vermögenswertes, den ein Erbe erhalten muss. 
In der Regel hat der Pflichtteil Vorrang vor allen anderen Anforderungen und Ansprüchen an den Nachlass des Verstorbenen und somit auch vor den Ansprüchen der Stiefkinder. Diese sind vom Pflichtteil ausgeschlossen und müssen vom Erblasser explizit im Testament oder im Erbvertrag benannt werden, wenn sie als Erben vorgesehen sind.

Um spätere Schwierigkeiten und Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, professionelle Unterstützung bei Fragen rund um das Thema "Erbrecht bei Stiefkindern" in Anspruch zu nehmen - insbesondere bei finanziell bedeutsamen Entscheidungen oder Prozessen rund um den Nachlass des Verstorbenen helfen wir Ihnen gern weiter!
 

Benachteiligungen im Erbrecht für Patchworkfamilien entgegenwirken

Insbesondere für die heute viel verbreiteten Patchworkfamilien kann es im Erbfall zu einer Benachteiligung für Stiefkindern kommen. Hier ist es wichtig, sich früh genug mit dieser Thematik zu befassen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Da Stiefkinder vom Pflichtteil und der Erbfolge ausgeschlossen sind, muss der Erblasser diese im Testament oder im Erbvertrag als Erben benennen.  In der testamentarischen Nennung des Stiefkindes muss dabei differenziert werden, ob diese erben oder ein Vermächtnis erhalten sollen.

Beispiel:
Andreas und Eva sind verheiratet. Beide bringen zwei leibliche Kinder mit in die Ehe. Eva hat kein Testament oder Erbvertrag errichtet, als sie stirb greift somit die gesetzliche Erbfolgt. Bei dieser werden die Kinder von Andreas nicht berücksichtigt, sie gehen leer aus. 
Um das zu vermeiden, hätte Eva ein Testament oder Erbvertrag errichten und die Kinder von Andreas als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen müssen.
 

Erbrecht Stiefkinder

Erbrecht Stiefkinder im Berliner Testament 

Mit dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein und bestimmen, wer Erbe des überlebenden Ehegatten werden soll. Als Erben des Überlebenden können die leiblichen Kinder und die Stiefkinder eingesetzt werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass ein Ehegatte bereits zu Lebzeiten Geld an seine leiblichen Kinder verschenkt.
 

Testament und Erbvertrag bei Stiefkindern 

Eine weitere Möglichkeit ist es, in einem normalen Testament, welches im Gegensatz zum Berliner Testament posthum nicht mehr abgeändert werden kann, oder einen Erbvertrag, den Nachlass für die Stiefkinder zu regeln.

Ein Erbvertrag hingegen wird notariell beglaubigt, wobei beide Parteien - Erbe und Erblasser - anwesend sein und unterschreiben müssen. Der Erbvertrag kann daraufhin nicht mehr geändert werden und ist dadurch bindender als ein Testament oder ein Berliner Testament.

Möchte der nicht leibliche Elternteil sein Stiefkind als Erbe einsetzen, kann er das mittels Testament oder Erbvertrag. Hat der Erblasser mehrere Testamente hinterlassen, ist grundsätzlich das aktuellste wirksam, denn ein Testament kann durch die Errichtung eines neuen aufgehoben werden.
 

Bessere Chancen im Erbrecht durch Adoption der Stiefkinder 

Die einfachste Variante, um Stiefkinder am Erbe zu beteiligen, ist, diese zu Lebzeiten des Erblassers zu adoptieren (die Adoption erwachsener Stiefkinder ist möglich). Eine Adoption rückt Stiefkinder in die gleiche rechtliche Position wie die leiblichen Kinder und lässt diese von der gesetzlichen Erbfolge profitieren, das heißt, sobald der Erblasser ein Stiefkind adoptiert, wird dieses vom Pflichtteil nicht mehr ausgeschlossen.

Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu dem ehemaligen Elternteil und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Das heißt, das adoptierte Kind wird bei der gesetzlichen Erbfolge des ehemaligen Elternteils nicht mehr berücksichtigt.
 

Erbschaftsteuer für Stiefkinder 

Das Verwandschaftsverhältnis ist entscheidend, wenn es um die Erbschaftssteuer und um die Freibeträge geht. Stiefkinder müssen hier die gleiche Erbschaftssteuer zahlen wie leibliche Kinder, selbst wenn die (Stief-) Eltern sich scheiden lassen (siehe: § 16 ErbStG).

Tipp: Sobald die Erbschaft über den Freibetrag von 400.000 Euro hinausgeht, fällt eine Erbschaftssteuer von 7% an. Dieser lässt sich vermeiden, indem der Erblasser zu Lebzeiten den Kindern bzw. Stiefkindern eine Schenkung im Rahmen des Steuerfreibetrags in einem Zeitraum von 10 Jahren macht.
 

Fazit

Stiefkinder sind vor dem Gesetz nicht mit den leiblichen Kindern gleichgestellt und von der gesetzlichen Erbfolge ausgenommen - lediglich den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro haben sie gemeinsam. 
Dennoch gibt es Möglichkeiten, Stiefkinder noch zu Lebzeiten in den Nachlass einzubeziehen. Die idealsten Varianten sind hier die Adoption und der Erbvertrag.


Dennoch bleibt das Erbrecht für Stiefkinder ein komplexes Feld, da Familienkonstellationen ebenfalls komplexer werden und sich gesellschaftlich verändern. Dahingehend muss im Erbfall rechtlich einiges beachtet werden, wobei vieles davon bereits zu Lebzeiten des Erblassers geklärt werden sollte.

Wir beraten Sie als Fachanwälte für Erbrecht in Stuttgart und Umgebung gern zu diesem Thema und zeigen Ihnen die optimalsten Lösungen auf, um im Vorfeld die beste Entscheidung für Sie und Ihre Familie zu treffen.

Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch.

 

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