Unser Erbrecht-Glossar
 

Testierfähigkeit

Jeder, welcher ein Testament errichtet, muss zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeit sein und damit die Bedeutung des errichteten Testaments erkennen können. Ist dies der Fall, spricht man von Testierfähigkeit. 

Zurück zum Glossar

Testierfähigkeit

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.