Unser Erbrecht-Glossar
 

Universalsukzession

Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbe automatisch in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Dies nennt man Universalsukzession.  

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Universalsukzession

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.