Besteht eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben muss diese entsprechend der jeweiligen Erbquoten auseinandergesetzt werden. Es muss also genau geregelt werden, wer welche Nachlassgegenstände erhält, das gesamte Nachlassvermögen muss unter den Erben aufgeteilt werden.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.