Bei komplexen Nachlassbeständen, mehreren Erben etc. kann es sich anbieten, eine Testamentsvollstreckung im Testament und Erbvertrag anzuordnen. Ist die Testamentsvollstreckung umfassend gestaltet, übernimmt der Testamentsvollstrecker - zur Entlastung der Erben - die komplette Nachlassauseinandersetzung.
Er begleicht Nachlassverbindlichkeiten und teilt das Nachlassvermögen entsprechend dem Willen des Erblassers unter den Erben und ggfs. Vermächtnisnehmern auf. Hierzu kann er auch Nachlassvermögen liquidieren.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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