Unser Erbrecht-Glossar
 

Vorweggenommene Erbfolge

Sie möchten unliebsame Pflichtteilsberechtigte umgehen? Sie möchten Steuern sparen? Sie möchten einen Sozialhilferegress vermeiden? 

Dann sollten Sie an Vermögensübertragungen infolge einer vorweggenommenen Erbfolge denken.

Hier werden zu Lebzeiten Vermögenswerte mit warmer Hand übertragen. Damit wird das Vermögen des Schenkers reduziert, wodurch Pflichtteilsansprüche geschmälert werden; ferner können die steuerlichen Freibeträge, die alle 10 Jahre neu entstehen, mehrfach ausgenutzt werden und auch ein Sozialhilferegress verhindert werden.   

Zurück zum Glossar

Vorweggenommene Erbfolge

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.